Alle Daten sind seitlich auf dem Autoreifen angebracht. Die Art der Beschriftung wird durch die ECE 30 (bzw. ECE 54 für LKW ab 80 km/h) geregelt. Dabei bilden Breite, Verhältnis und Felgendurchmesser die Reifengrößenbezeichnung. Tragfähigkeitsindex und Geschwindigkeitskategorie bilden die Betriebskennung.
So bedeutet z. B. die Aufschrift 185/65 R 15 85 H folgendes:
185: Die nominelle Breite des Reifens unbelastet an der breitesten Stelle (nicht der Lauffläche!) beträgt 185 mm.
65: Das prozentuale Verhältnis von Flankenhöhe zu Reifenbreite ist 65 %; in unserem Beispiel beträgt die Flankenhöhe somit 120 mm (= 185 mm × 65 %). Fehlt diese Zahl, wie etwa bei der Reifenbezeichnung „155 R 15“, so ist dieses Verhältnis 80 Prozent.
R: Radiale Bauweise der Reifenkarkasse. Ein D kennzeichnet die diagonale Bauweise (diese muss laut ECE 30 nicht gekennzeichnet werden).
15: Der notwendige Felgendurchmesser für diesen Reifen ist 15 Zoll.
85: Der Tragfähigkeitsindex ist 515 kg.
H: Der Geschwindigkeitsindex erlaubt eine maximale Geschwindigkeit von
210 km/h.